Nach den Sommerferien beginnen bereits bei der Stadt Elmshorn die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt für das kommende Jahr. Somit beginnt auch die Finanzplanung für den städtischen Kulturbereich, in der wie bereits in den Vorjahren Kulturförderungsmittel berücksichtigt werden.
Freie Kunstschaffende sowie Vereinigungen und Vereine können jetzt für das Jahr 2023 einen Antrag auf Kulturförderungsmittel stellen. Unter anderem ist Voraussetzung für die Antragstellung, dass die Antragstellenden in Elmshorn ansässig bzw. sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht.
Anträge sind an das städtische Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 36, 25335 Elmshorn zu richten. Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und gerne auch weitere Informationen (Ansprechpartner: Herr Köhnke – Tel.: 04121/231- 391).
Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai 2022. Später eingehende Anträge können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden.